Kosten und Kostenerstattung:
Transparente Preise und kompetente Beratung
Die Investition in Ihre Fußgesundheit ist unschätzbar. Damit Sie stets den vollen Überblick haben, legen wir großen Wert auf transparente und nachvollziehbare Preisstrukturen. Die Kosten für die podologische Behandlung können unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen werden. Wir beraten Sie gerne in dieser Angelegenheit und unterstützen Sie beim Geltendmachen Ihrer Ansprüche.
Für Privatpatienten und Selbstzahler:
Als Privatpatient oder Selbstzahler erhalten Sie von uns vor Behandlungsbeginn einen detaillierten Therapieplan, der auf Basis der folgenden Preisliste erstellt wird. Dieser dient als Grundlage für unseren Behandlungsvertrag und wird von Ihnen vor dem ersten Termin unterschrieben, sodass für Sie keinerlei Unklarheiten bestehen. Die Vergütung basiert auf Vereinbarungen für Privatpatienten oder Selbstzahler.
Name | Leistung | Preis |
|---|---|---|
Podologische Erstbehandlung | Erstbehandlung bei Neupatienten 60 Min. (Anamnese, Schuh- und Einlagenkontrolle inkl. Podologische Komplexbehandlung). | 110,00€ |
Podologische Komplexbehandlung | Folgebehandlungen (Haut- und Nagelpflege) bis 45 Minuten. | 76,00€ |
Notfall Behandlung | Bei akuten Beschwerden einmalig. Z.B. Hühnerauge, Eigewachsener Zehennagel. Bis 15 Minuten. | 47,50€ |
Podologische Behandlung Klein | Nagel- oder Hautbearbeitung bis 20 Minuten. | 57,00€ |
Nagelkorrekturspange | Spangentechnick nach Ross Fraser (Drahtspange) oder Klebespange. Nach Indikation und Therapieplan | ab 60,00€ |
Klebespange | Onyfix oder Podofix Klebespange | 65,00€ |
Nagelmykose Behandlung | Labor Diagnostik und Therapie auf Anfrage und nach Indikation | ab 75,00€ |
Nagellackentfernung | Nagellackentfernung (Gel Nagel) | 35,00€ |
Extra Aufwand | Je angefangene 15 Minuten. | 20,00€ |
Kontrolltermine | Ausgeschlossen Kontrolltermine für die Nagelkorrekturspange. | 20,00€ |
Therapiebericht | Nach Indikation. | 20,00€ |
Ausfallgebühr | Nicht abgesagte Termine oder Am Behandlungstag abgesagte Termine. Absagefrist: 24 Stunden vor Terminanfang. | 55,00€ |
Für gesetzlich Versicherte:
Auch als gesetzlich Versicherter haben Sie unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen Anspruch auf podologische Leistungen.
Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel über eine Heilmittelverordnung (Rezept Muster 13) für podologische Therapie, die Ihnen Ihr behandelnder Arzt (z.B. Hausarzt, Diabetologe, Neurologe) ausstellen kann. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihren Anspruch mit Ihrem Arzt zu besprechen und unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten.
Gerne klären wir mit Ihnen vorab, ob Ihre Krankenkasse die Kosten übernehmen könnte und was Sie für eine Kostenerstattung benötigen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Fußgesundheit.
Für gesetzlich versicherte Patienten fallen pro Behandlung eine gesetzliche Zuzahlung von 10% des Rezeptwertes zzgl. 10€ pro Verordnung an. Dieser Eigenanteil ist vor der ersten Behandlung zu entrichten.
Beispiel: Eine podologische Komplexbehandlung (76,00 €) über 6 Termine ergibt einen Rezeptwert von 456,00 €. Die Zuzahlung beträgt 10% davon (45,60 €) zzgl. 10,00 €, also insgesamt 55,60 €. Bitte bringen Sie den Betrag bei Zahlungswunsch in bar genau mit oder bezahlen Sie bequem mit EC-Karte.
Ausfallgebühr:
Damit wir unseren Service für alle Patienten aufrechterhalten können, bitten wir Sie, Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Bei nicht rechtzeitig abgesagten oder versäumten Terminen berechnen wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 55,00 €. Diese Regelung gilt für alle Patienten (privat, gesetzlich versichert, Selbstzahler). Wir bitten um Ihr Verständnis.

